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Achtung, Heizgenossen: Um die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr merklich abzusenken, macht die Schweiz jetzt massiv Front gegen Raser und droht Temposündern ein Strafmaß an, wie man es bislang nur für Schwerkriminelle kannte.
Mit dem 1. Januar 2013 sind erste Bestimmungen des so genannten "Via sicura" Verkehrssicherheitsprogamms in Kraft getreten. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser sowie die Einziehung von Kraftfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Kernpunkt von "Via Sicura" ist ein verschärftes Vorgehen gegen Temposünder. Milde lässt die Schweiz gegenüber Rasern ab sofort nicht mehr walten. Die Strafen für Raser wurde drastisch verschärft. Achtung: Es drohen 2 Jahren Führerscheinentzug und bis...,... zu vier Jahren Gefängnis! In der Schweiz liegt ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall ist die Fahrerlaubnis für immer und ewig weg. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Noch mal Achtung: Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, können die Behörden in der Schweiz das Fahrzeug einziehen
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Beitrag vom 18.01.2013 - 18:35 |
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