Community

Info´s

Bilder-Galerie

Kalender

Countdown

Topliste

Affilates

Status
BU-Stammtisch Eisenach Bikerunion-Eisenach.de - : Schweiz droht Rasern
Start Einloggen Einloggen Die Mitglieder Das Foren-Team Suchfunktion
1724 Posts & 406 Themen in 11 Foren
  Login speichern
Forenübersicht » Forum des Stammtisches » Allgemeines » : Schweiz droht Rasern

vorheriges Thema   nächstes Thema
1 Post in diesem Thema (offen)
Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Halli ist offline Halli
GSX 1250 F
 
: Schweiz droht Rasern
Halli`s alternatives Ego

Stimmung:
Achtung, Heizgenossen: Um die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr merklich abzusenken, macht die Schweiz jetzt massiv Front gegen Raser und droht Temposündern ein Strafmaß an, wie man es bislang nur für Schwerkriminelle kannte.
Mit dem 1. Januar 2013 sind erste Bestimmungen des so genannten "Via sicura" Verkehrssicherheitsprogamms in Kraft getreten. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser sowie die Einziehung von Kraftfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Kernpunkt von "Via Sicura" ist ein verschärftes Vorgehen gegen Temposünder. Milde lässt die Schweiz gegenüber Rasern ab sofort nicht mehr walten. Die Strafen für Raser wurde drastisch verschärft. Achtung: Es drohen 2 Jahren Führerscheinentzug und bis...,... zu vier Jahren Gefängnis! In der Schweiz liegt ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall ist die Fahrerlaubnis für immer und ewig weg. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Noch mal Achtung: Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, können die Behörden in der Schweiz das Fahrzeug einziehen
heulend
Beitrag vom 18.01.2013 - 18:35
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Halli suchen Halli`s Profil ansehen Halli eine E-Mail senden Halli eine Kurznachricht senden Halli zu deinen Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Baumstruktur - Signaturen anzeigen
Seiten (1): (1)
vorheriges Thema   nächstes Thema

Gehe zu:  
Es ist / sind gerade keine registrierte(r) Benutzer und 265 Gäste online. Neuester Benutzer: adawes
Mit 964 Besuchern waren am 23.02.2024 - 15:40 die meisten Besucher gleichzeitig online.
aktive Themen der letzten 24 Stunden - Top-User
BU-Stammtisch Eisenach © 2024