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Halli und Bea wünschen allen Stammtischlern und Zweiradartisten einen schönen ersten Advend.
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Beitrag vom 02.12.2012 - 12:38 |
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siamon
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Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall ist die Fahrerlaubnis für immer und ewig weg. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Noch mal Achtung: Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, können die Behörden in der Schweiz das Fahrzeug einziehen
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Beitrag vom 10.07.2013 - 14:19 |
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Hacki GL1500 F6C
Valkyrie |
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AHA
und wo? Schweiz darf man doch eh nur 80 fahren ist man aber schnell mal zu schnell fahren wir lieber nicht hin.
Der Post wurde 1 mal editiert, zuletzt von Hacki am 22.07.2013 - 09:03.
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Beitrag vom 22.07.2013 - 09:00 |
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