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6 Posts in diesem Thema (offen)
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Hacki ist offline Hacki
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Valkyrie
 
War wohl doch ein Irrtum
Hacki`s alternatives Ego

Stimmung:
Stand im Spiegel Online
http://www.spiegel.de/panorama/justiz
03.11.2011

Erschossener Polizist
BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf
Polizisten im März 2010 in Anhausen: Vor diesem Haus wurde ein SEK-Mann erschossen
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DDP

Polizisten im März 2010 in Anhausen: Vor diesem Haus wurde ein SEK-Mann erschossen

Er schoss durch seine geschlossene Haustür und traf einen SEK-Beamten tödlich: Für diese Tat verurteilte das Landgericht Koblenz einen Hells Angel wegen Totschlags. Der BGH hob den Schuldspruch nun auf. Der Rocker habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt.
Info

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rockers zu achteinhalb Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten aufgehoben und den Mann freigesprochen. Der Hells Angel habe sich von Mitgliedern der rivalisierenden Bandidos bedroht gefühlt und in irrtümlicher Notwehr geschossen, teilte das Gericht mit.

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Bei dem tödlichen Zwischenfall hatte der Täter durch die geschlossene Tür seines Hauses im rheinland-pfälzischen Anhausen geschossen. "Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen", heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11).

Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen. Das sahen die BGH-Richter anders. Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten.

Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte im März 2010 gegen 6 Uhr Morgens versucht, die Haustür des Rockers bei einer Durchsuchungsaktion aufzubrechen. Der Schuss des Hells Angels war am Armausschnitt der Schutzweste eines 42-jährigen Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet. In erster Instanz hatte der Rocker - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe erhalten.

hut/AFP/dpa


Der Post wurde 2 mal editiert, zuletzt von Hacki am 04.11.2011 - 19:16.
Beitrag vom 04.11.2011 - 19:09
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Matze ist offline Matze
 
Matze`s alternatives Ego

Stimmung:
Irrtümliche Notwehr??? Was für ein Begriff!!
War ja nur ein Polizist.
Mann o Mann - entweder hat der Richter Angst vor den Angels oder er ist ein Sympatisant.
Das ist doch ein Urteil, das generell einen Freibrief ausstellt. Wenn mann jemanden erschossen hat plädiert man auf "Irrtümliche Notwehr" - schon ist alles wieder gut. Daß der Angel wahrscheinlich viele andere Straftaten begangen hat (z.B. illegaler Waffenbesitz) ist augenscheinlich unerheblich.
Naja - zu einer kranken Politik gehört auch ein krankes Justizwesen. Da fällt mir nix mehr ein. abgelehnt
Beitrag vom 05.11.2011 - 18:47
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Hacki ist offline Hacki
GL1500 F6C
Valkyrie
 
Hacki`s alternatives Ego

Stimmung:
Ne Ne Matze
Die Geschischte war etwas anders, in dem Fall hatten sogar Nachbern bei der Polizei angerufen und behauptet das jemand ins Nachbarhaus einbrechen will ohne zu erkennen das dies schon Polizei war.
Wenn du eine Waffe hättest und jemand bei dir an der Wohnungstür rummacht würdest du sie auch nutzen.
Beitrag vom 06.11.2011 - 19:42
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Matze ist offline Matze
 
Matze`s alternatives Ego

Stimmung:
Mag sein. Der Unterschied ist nur: ich hab keine Waffe, weil ich keine brauch. Und schon gar nicht muß ich Angst haben, daß mir jemand so ans Leder will, daß ich mich nur noch mit so ´ner Gewalt wehren muß. Wir sind doch nicht mehr 1873 in Dodge City. Man muß nur etwas zivilisiert miteinander umgehen. Wenn das der Fall ist versucht auch kein SEK bei mir einzudringen. Wenn die kommen geht´s nämlich nicht um ´nen geklauten Teelöffel.


Der Post wurde 2 mal editiert, zuletzt von Matze am 06.11.2011 - 20:17.
Beitrag vom 06.11.2011 - 20:11
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Kutte ist offline Kutte
BMW
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Kutte`s alternatives Ego

Stimmung:
BGH: Todesschuss auf Polizist war straflose Putativnotwehr


Der BGH hat ein Mitglied der Hells Angels freigesprochen, das einen Polizisten durch die Wohnungstür und den Ärmelausschnitt der Schutzweste erschossen hat. Der Hells Angel hatte sich auf Notwehr berufen. Er habe geglaubt, eine gegnerische Rockerbande sei mit Tötungsabsicht im Anmarsch. Polizeigewerkschaften und -verbände fürchten, das Urteil gäbe ein ein fatales Signal.

SEK wollte Durchsuchungsbefehl umsetzen

Gegen den Hells Angel hatte das Amtsgericht in einem Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung in Anhausen im Kreis Neuwied erlassen. Als Beamte des SEK sich morgens um 6 Uhr daran machten die Tür des Wohnhauses aufzubrechen, wurde der Hells Angel durch die damit verbundenen Geräusche wach.
Bereits 2 der 3 Verriegelungsschlösser aufgebrochen

Mit einer Pistole bewaffnet begab er sich ins Treppenhaus und schaltete das Licht ein. Er erblickte diverse Gestalten durch die Teilverglasung der Haustür und rief: „Verpisst Euch“. Als er bemerkte, dass bereits 2 der 3 Verriegelungsschlösser aufgebrochen waren und eine Person versuchte, auch das dritte aufzubrechen, gab er einen gezielten Schuss in Richtung dieser Person ab. Das Geschoss durchschlug die Tür und drang unglücklich durch den Armausschnitt der Panzerweste des Polizeibeamten und tötete diesen.

LG Koblenz verurteilt Hells Angel zu über 8 Jahren Haft

Nach den Feststellungen des LG war der Hells Angel seit einiger Zeit massiv von der mit den Hells Angels konkurrierend Rockergruppe Bandidos bedroht worden.

Die "Bandidos" hatten damit gedroht, den Hells Angel samt seiner Verlobten zu töten.
Nach Angaben des Angeklagten hatte dieser am fraglichen Morgen angenommen, es handle sich um einen „Angriff“ der Bandidos.
Er habe sich und seine Verlobte in Lebensgefahr gewähnt und deshalb geschossen.
Auch LG sah Notwehrirrtum, hielt aber Warnschuss für nötig

Diese Einlassung konnte das LG nicht widerlegen und hielt dem Angeklagten daher zu Gute, er habe irrtümlich eine Notwehrsituation angenommen.

Dennoch hätte aber nach Ansicht der Richter das mildeste Mittel zur Abwehr der Gefahr einsetzen müssen.
Dies sei zunächst die Abgabe eines Warnschusses gewesen.

Weil er dies nicht getan habe, sei er des Todschlags schuldig.

BGH erkennt auf Putativnotwehr

Dies sah der BGH anders. Nach Auffassung der BGH-Richter hätte das LG nach seinen eigenen Feststellungen den Angeklagten nicht verurteilen dürfen:

Wer irrtümlich eine Notwehrlage annehme,
sei nicht anders zu behandeln als derjenige, der sich tatsächlich in einer Notwehrlage befinde.

Dies bedeute, dass ein rechtswidrig Angegriffener nicht das Risiko auf sich nehmen müsse, dass eine Notwehrhandlung fehlschlage.

Wann ist ein Warnschuss erforderlich?

In der Regel sei vor Abgabe eines gezielten Schusses mit einer tödlichen Waffe zwar die Abgabe eines Warnschusses erforderlich, dies gelte aber nur dann wenn der Warnschuss nicht zu einer Vertiefung der Gefahrenlage führe.

Vermeintlicher "Rockeranfgriff" schien schon weit fortgeschritten

Hier habe der Angeklagte aber, nach dem Aufbrechen bereits zweier Türverriegelungen, befürchten müssen, dass nach Aufbruch der dritten Verriegelung die vermeintlichen Angreifer nicht mehr hätten abgewehrt werden können, denn “im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine “Kampf-Position” unter Umständen zu schwächen.”

Infolge dieses „Zeitdruckes“ sei der Schuss daher durch die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr) gerechtfertigt gewesen.

(BGH, Urteil v 02.11.2011, 2 StR 375/11)

Polizeigewerkschaft und Bund Deutscher Kriminalbeamter sind "stocksauer"

Für die Gewerkschaft der Polizei ist die Entscheidung des BGH ein harter Schlag und schwer nachvollziehbar. Der GdP-Vorsitzende Witthaut befürchtet, dass nun „Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will“. Er hält das Urteil für ein fatales Signal in die ganz falsche Richtung.

Rückschlag für Bekämpfung von Banden und organisierte Kriminalität

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist empört und spricht von Putativnotwehr als neuer Rockerwaffe. Die BGH-Rechtsprechung laufe den ichtigen Bemühungen, das Agieren von kriminellen Banden und organisierte Kriminalität zu begrenzen zuwider. BDK-Bundesvorsitzende André Schulz befürchtet Rückschritte in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

„Letztlich ist festzustellen, dass großkalibrige Schusswaffen, ob Revolver oder Pistole, nichts aber auch gar nichts in privaten Händen zu suchen hat“, wiederholt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz eine BDK-Forderung aus dem vergangenen Jahr, großkalibrige Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu verbieten.

Zentrales Waffenregister gefordert

Für BDK und GdP ist es ein Skandal, dass Mitglieder einer als schwerstkriminell bekannten Rockerbande sich legal den Besitz gefährlicher Schusswaffen verschaffen können. Dem müsse künftig ein Riegel vorgeschoben und u.a. ein zentral geführtes Waffenregister eingeführt werden.

QuelleHaufe Online-Redaktion
Beitrag vom 12.11.2011 - 21:51
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Einsatzpanne: Maskierte Polizisten stürmen falsche Wohnung

Bendorf - Schwere Polizei-Panne in Bendorf: Ein bewaffnetes Kommando der Koblenzer Polizei hat die Wohnung einer türkischen Familie gestürmt. Sieben maskierte und bewaffnete Polizisten brachen früh morgens zwei Türen auf, rissen die Familie aus dem Bett und bedrohten sie mit Pistolen. Und dann? Dann merkten die Einsatzkräfte, dass sie sich in der Wohnung geirrt haben. Sie zogen wieder ab. Zurück blieb eine Familie unter Schock.
Spuren des Polizei-Desasters: Eine Wohnungstür ist bis heute demoliert.


Zu dem Einsatz kam es am 27. Oktober gegen 7 Uhr. Die Polizei hielt das Einsatz-Desaster geheim. Jetzt aber hat sich die Familie an unsere Zeitung gewandt. Sie ist bis heute nicht zur Ruhe gekommen. Die Mutter (51) leidet unter Schlafstörungen. Auch ihre Söhne (20, 23, 27) sind schwer mitgenommen - einer war vier Tage in der Klinik. Eine Wohnungstür ist notdürftig repariert, die andere hat noch immer einen zerfetzten Rahmen.
Qulle Rhein-Zeitung.de
"Wir haben den Einsatz sehr sorgfältig vorbereitet", sagt Polizeisprecher Helmut Zirfas. "Leider stellte sich danach heraus, dass uns ein Zeuge falsch informiert hatte. So kam es zu unserem Fehler. Das bedauern wir sehr." Die Polizei werde die Türen bezahlen und für etwaige andere Folgeschäden haften.

Es ist der zweite missglückte Polizeieinsatz in jüngster Zeit. 2010 stürmte eine Spezialeinheit in Anhausen (Kreis Neuwied) das Haus eines Hells-Angels-Rockers. Der erschoss einen Polizisten. Inzwischen hob der Bundesgerichtshof dessen Verurteilung wegen Totschlags auf und ließ ihn frei.

So erklärt Polizeisprecher Zirfas die Panne: Die Polizei durchsuchte an dem Tag fünf Objekte. In Bendorf wollte sie einen 22-Jährigen wegen Drogenvorwürfen festnehmen. Sie hielt es für nötig, "sehr schnell und schlagartig vorzugehen". Ein Zeuge habe gesagt, der Gesuchte wohne im zweiten Stock. Also stürmte die Polizei den zweiten Stock. Aber: Tatsächlich wohnte der Mann im ersten Stock.

Der 23-jährige Sohn der Familie lag nach dem Polizeieinsatz vier Tage im Krankenhaus. Diagnose: Rippenprellung, akute Belastungsreaktion. Seine Erinnerung an jenen Morgen: "Ich schlief im Bett. Plötzlich war ein Höllenlärm. Plötzlich waren Polizisten in meinem Zimmer. Einer brüllte: ,Polizei! Auf den Boden!‘ Ich fragte: ,Was wollen Sie?‘ Keine Antwort. Einer zerrte mich zu Boden, verdrehte mir den Arm und presste mir sein Knie in den Rücken. Ich hatte große Angst."

Das alles wäre wohl nicht passiert, wenn die Polizei nicht ihrem Zeugen geglaubt, sondern sich die Klingeln an der Haustür angesehen hätte. Denn dort stehen die Namen aller Hausbewohner, gestaffelt nach ihrer Etage. Der Koblenzer Anwalt der Familie, Dr. Gerhard Prengel, schimpft: "Mutter und Söhne sind bis heute traumatisiert. Ihre Privatsphäre wurde massiv verletzt."



Quelle Rhein-Zeitung.de
Beitrag vom 13.11.2011 - 21:53
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