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03.11.2011

Erschossener Polizist
BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf
Polizisten im März 2010 in Anhausen: Vor diesem Haus wurde ein SEK-Mann erschossen
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DDP

Polizisten im März 2010 in Anhausen: Vor diesem Haus wurde ein SEK-Mann erschossen

Er schoss durch seine geschlossene Haustür und traf einen SEK-Beamten tödlich: Für diese Tat verurteilte das Landgericht Koblenz einen Hells Angel wegen Totschlags. Der BGH hob den Schuldspruch nun auf. Der Rocker habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt.
Info

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rockers zu achteinhalb Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten aufgehoben und den Mann freigesprochen. Der Hells Angel habe sich von Mitgliedern der rivalisierenden Bandidos bedroht gefühlt und in irrtümlicher Notwehr geschossen, teilte das Gericht mit.

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Bei dem tödlichen Zwischenfall hatte der Täter durch die geschlossene Tür seines Hauses im rheinland-pfälzischen Anhausen geschossen. "Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen", heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11).

Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen. Das sahen die BGH-Richter anders. Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten.

Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte im März 2010 gegen 6 Uhr Morgens versucht, die Haustür des Rockers bei einer Durchsuchungsaktion aufzubrechen. Der Schuss des Hells Angels war am Armausschnitt der Schutzweste eines 42-jährigen Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet. In erster Instanz hatte der Rocker - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe erhalten.

hut/AFP/dpa


Der Post wurde 2 mal editiert, zuletzt von Hacki am 04.11.2011 - 20:16.
Beitrag vom 04.11.2011 - 20:09
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