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Polizeikontrolle
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Polizeikontrolle
Jetzt doch die Rechte!

Wie schon letztes Jahr aus der Tagespresse zu entnehmen war, hat der Gesetzgeber nun doch fast unbemerkt von der Öffentlichkeit eine Gesetzeslücke geschlossen.
Es geht um den von vielen Bikern praktizierten Bikergruß, die linke Hand zum Gruß der entgegenkommenden Motorradfahrer zu heben.
Wir waren am Samstag, den 10. April 2010 im Raum Schwarzwald unterwegs als unsere aus 5 Bikern bestehende Gruppe von 4 berittenen Polizeibeamten gestoppt wurde.

Zusätzlich zu dem üblichen Prozedere Führerschein, Fahrzeugschein, Lautstärkemessung mit anschließendem Tinitus aller Beteiligten, die Suche nach dem verlorenen Profil der Reifen und der (nicht) eingetragenen - teilweise von Hand gedengelten - Verbesserungen (Zubehörteile) belehrten uns die dienstbeflissenen Polizeibeamten über die neue - seit Anfang April 2010 - bestehende Gesetzeslage, die den Bikergruß betrifft.

Nach dem § 315b Absatz 3 (StGB) wird der bisher übliche Bikergruß mit der linken Hand als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit einem Bußgeld von € 40, - und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet.

Wie uns die inzwischen fast gänzlich ertaubten Polizeibeamten glaubhaft versicherten muss der Bikergruß seit Anfang April 2010 mit der rechten Hand ausgeführt werden.

Begründung:

Wie aus einer Statistik aus dem Jahre 2009 des Hamburger Bundesamtes für anatomische Verkehrssicherheit - Referat: Einspurige KFZ - Technisches allgemeines Labertorium (HBaV/REKTAL) hervorgeht, kam es durch den bisherigen Bikergruß zu erheblichen Verletzungen und Unfällen im Straßenverkehr.

Zum Beispiel kam es zum unabsichtlichen Abklatschen zwischen Motorradfahrern (meistens unter Kawasakifahrern), was zu Prellungen und abgerissenen Fingernägeln an der linken Hand führte.

Außerdem entstanden Sachschäden an PKWs und LKWs.
Abgerissene Außenspiegel (abgerissene Fahrertüren beim Fiat Panda) und Ellenbogenfrakturen bei Mantafahrern.

Bei hohen Geschwindigkeiten (über 200km/h) - besonders auf Landstraßen - kam es sporadisch zu plötzlichen Spurwechseln, die hektische Reaktionen der übrigen Verkehrsteilnehmer zur Folge hatten.

Ausgekugelte Schultergelenke waren ab Handschuhgröße XL ebenfalls zu vermelden.

Der ab Anfang April 2010 vorgeschriebene Bikergruß hat wie folgt auszusehen:

Um den cw-Wert der Hand so klein wie möglich zu halten und die Verletzungsgefahr von Fahrradfahrern und Fußgängern zu vermeiden, muss die rechte Hand (der kleine Finger ist dem Gegenverkehr zugewandt) im Lot über dem Gasgriff stehen.

Ferner müssen die Finger 1, 2, 4 und 5 zur Faust geballt werden.

Diese Maßnahme führt außerdem dazu, dass die Geschwindigkeit der grüßenden Motorräder automatisch gedrosselt wird und die Unfallgefahr verringert wird.

Der ADAC und der AVD geben jedoch zu bedenken, dass bei sich grüßenden Motorradgruppen, die Geschwindigkeit bis zum Stillstand abfallen kann.
Dies würde eine dramatische Zunahme der Staus auf Landstraßen zur Folge haben und das Ozonloch vergrößern.

Andererseits würden sich bei Grußmuffeln (z. B. Harleyfahrer) die Auffahrunfälle auf bereits grüßende Motorradfahrer erhöhen.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, das Nichtgrüßen unter Strafe zu stellen.

Insgesamt betrachtet begrüßen aber alle Verkehrsexperten die neuen Grußregeln.

Da der neue Bikergruß eine hohe Fingerfertigkeit der rechten Hand voraussetzt, die nicht bei allen Motorradfahrern vorhanden ist, hat die Volkshochschule Altsehlingsbach (Franken) seit geraumer Zeit Wochenendkurse im Programm, die die benötigte Beweglichkeit der rechten Hand sicherstellen.

Ich freue mich euch in Zukunft mit der echten Hand begrüßen zu dürfen.
Beitrag vom 06.07.2010 - 20:24
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Beiträge Autor Datum
 Polizeikontrolle
saBine 06.07.2010 - 20:24

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